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Wir stehen ein - für Menschenrechte!
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen." So lautet Artikel 1 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948, vor 61 Jahren, verabschiedet hat. Diese Erklärung ist die Grundlage aller völkerrechtlichen Verträge im Menschenrechtsschutz weltweit - auch in Deutschland.


Artikel 20 des Grundgesetzes.
(2) 1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2 Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  
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